Mehr Personal für Schulen und Kitas – CDU stimmt Bildungsstärkungsgesetz zu

Am 16. Dezember 2020 hat der Sächsische Landtag mit den Stimmen der CDU und der Koalitionspartner das Bildungsstärkungsgesetz verabschiedet.

Dazu sagt der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Holger Gasse: „Alle Maßnahmen des Gesetzes sind darauf gerichtet, die Personalsituation in Kindertageseinrichtungen und Schulen langfristig und nachhaltig zu stabilisieren und schrittweise zu verbessern. Damit wird sichergestellt, dass Kinder und Jugendliche die besten Bildungschancen im Freistaat haben und damit zu einem bestmöglichen Bildungsabschluss geführt werden können.“ Außerdem geht mit dem Beschluss eine Änderung des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes einher. Diese ermöglicht den Studenten eine Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit.

Kopfnoten

„Kopfnoten sind wichtig für den Schüler und die Eltern! Sie sagen etwas über seine soziale Entwicklung aus. Kopfnoten vermitteln einen Eindruck der Sozialkompetenz eines Schülers. Wir als CDU halten an den bewährten Kopfnoten fest und sorgen jetzt für Rechtssicherheit.“

Erzieher

„Mit dem Gesetz wird die Attraktivität des Erzieherberufes erhöht und somit auch der Bedarf an gut ausgebildeten Fachkräften in der frühkindlichen Bildung besser gedeckt. Die freien Schulträger bekommen ab dem Schuljahr 2020/2021 eine höhere staatliche Finanzzuweisung, wenn sie auf die Erhebung von Schulgeld gänzlich verzichten.“

Fachkräftemonitoring

„Das Gesetz soll dazu führen, dass die Träger von Kindertageseinrichtungen zusätzliche Daten erheben, um perspektivisch besser den Bedarf an Erzieherinnen und Erziehern einschätzen zu können.“

Assistenzkräfte

„Assistenzkräfte sollen nicht wie bisher nur im Bereich der Krippen, sondern auch in Kindergärten und Horten eingesetzt werden können. Das sichert nicht nur den Personalbedarf, sondern erleichtert auch den Aufbau von multiprofessionellen Teams.

Ähnliches ist auch für den schulischen Bereich vorgesehen. Schulassistenten werden künftig ausdrücklich als Landesbedienstete im Schulgesetz verankert. Das soll den Einsatz von Schulassistenten in Schulen fördern. Dabei wird diese neue Berufsgruppe auch gesetzlich näher definiert.“

Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit Dazu sagt der wissenschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Oliver Fritzsche: „Mit der beschlossenen Regelung schaffen wir für die von der COVID-19-Pandemie ebenso massiv betroffenen Studenten die Grundlage, dass Ihnen sowohl im Studienablauf als auch insbesondere bei der Gewährung von BAföG-Leistungen keine Nachteile entstehen. Wir wollen größtmögliche Rechtssicherheit herstellen, um zusätzlichen Hürden für den Studienerfolg zu vermeiden.“

veröffentlicht am: 17. Dezember 2020Kategorien: Aktuelles, Landespolitik